Allgemeine Einkaufsbedingungen
1. Maßgebende Bedingungen
Die Rechtsbeziehungen zwischen Lieferant und Besteller richten sich nach diesen Bedingungen und etwaigen sonstigen Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform ...
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Handhabung von Dokumenten mit besonderer Archivierung
Diese ZMVA (ZENTRALE MANAGEMENT VERFAHRENSANWEISUNG) regelt die einheitliche Handhabung von Dokumenten mit besonderer Archivierung (DmbA) sowie den damit verbundenen Vorgabe- und Ergebnisdokumenten. Sie berücksichtigt C- (critical) , L- (legal) und F-(function) Merkmale und die damit verbundenen Einzelteile, Baugruppen und Enderzeugnisse.
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Qualitätssicherungsvereinbarung für Lieferanten - QSV
Die Vereinbarung ist Bestandteil des Liefervertrags mit ISE. Es werden die Mindestanforderungen an das Qualitätsmanagementsystem der Vertragspartner beschrieben und die Rechte und Pflichten im Hinblick auf die Qualitätssicherung für die vom Lieferanten zu liefernden Produkte, Betriebsmittel, Dienstleistungen geregelt.
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Qualitätsanforderung für Lieferanten
Diese ZMVA (ZENTRALE MANAGEMENT VERFAHRENSANWEISUNG) dient dem Lieferanten als Informationsquelle, um sich eigenverantwortlich, regelmäßig bzw. im Bedarfsfall über die für die spezifikationskonforme Projekt-, Serien- und Auslaufabwicklung relevanten Qualitätsanforderungen informieren zu können.
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